Städtische Nachricht

Tiere müssen gemeldet werden
Meldestichtag ist der 1. Januar 2018


Entsprechende Meldebögen werden Mitte Dezember an die Tierbesitzer versandt. Wer bis zum ersten Januar keinen Bogen erhalten hat, kann diesen bei der Kasse telefonisch unter 0711/9673666 oder per E-Mail beitrag(at)tsk-bw.de anfordern.

Viehhändler sind zum ersten Februar 2018 meldepflichtig. Sie erhalten den Meldebogen bis Mitte Januar.

Für die Meldung irrelevant ist dabei, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder als Hobby gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Rinder (einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel) müssen indessen nicht gemeldet werden, da die Tierseuchenkasse die entsprechenden Bestandszahlen der HIT-Datenbank entnimmt. Ebenso entfällt bei gefangengehaltenen Wildtieren (wie zum Beispiel Damwild oder Wildschweinen), bei Eseln, Ziegen, Gänsen und Enten die Meldepflicht. Bei Hühnern beziehungsweise Truthühnern gilt – sofern keine weiteren, meldepflichtigen Tiere gehalten werden – zudem eine Mindestgrenze: Bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner können ohne Melde- und Beitragspflicht gehalten werden.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung auch beim zuständigen Veterinäramt angegeben werden. Außerdem sind Schweine, Schafe und/ oder Ziegen bis zum 15. Januar 2018 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden.

Weitere Informationen erhalten Tierbesitzer auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tsk-bw.de.