Städtische Nachricht

Geringer Wasserstand: Wasserentnahme an Bächen derzeit nicht zulässig


Die Wasserentnahme ist nur noch Personen und Betrieben mit entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnissen gestattet.
 
Bei Kontrollen, insbesondere am Waid- und Hagenbach, stellte das Landratsamt in der Vergangenheit reihenweise unzulässige Entnahmen durch im Gewässer liegende Schläuche und Pumpen fest. Sollten sich diese Zuwiderhandlungen wiederholen, so das Landratsamt, werden entsprechende Bußgelder verhängt.