Städtische Nachricht

Kostentragung für äußere Schulangelegenheiten
Aus dem Gemeinderat (18. Mai 2017)


bei der Abgrenzung der Kosten der äußeren Schulangelegenheiten (Zuständigkeit kommunaler Schulträger) zu den Kosten der inneren Schulangelegenheiten (Zuständigkeit Land) gekommen war, hat das Hauptamt in Absprache mit den Schulleitern einen Zuordnungskatalog erarbeitet.

Vorschlag der Stadt

Nach Vorstellung der Stadt, als kommunaler Schulträger, sollen unter anderem zukünftig Fahrten zur Verkehrserziehung und zum Schulschwimmen zu 100 Prozent, zu SMV Tagungen zu 50 Prozent aus dem Schulbudget bezahlt werden. Beim Schüleraustausch sieht der Vorschlag der Verwaltung eine 70-prozentige Finanzierung über das Schulbudget vor, falls die Fördermittel vom Regierungspräsidium nicht ausreichen. Ebenso dürfen über dieses Budget die Beiträge für die Haftpflichtversicherungen für Eltern-Schüler-Fahrten sowie in bestimmten Fällen Bewirtungskosten, Präsente für Prüfer und Referenten und Literatur, die im Besitz der Schule verbleibt, bezahlt werden.

SPD Antrag

Grundsätzlich begrüßten alle Fraktionen dieses Vorgehen.  Die SPD war nur im Punkt der Kostenerstattung für die Teilnahme an SMV Tagungen anderer Meinung und brachte einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Diese Kosten sollen in Zukunft, so die SPD, auch zu 100 Prozent von der Stadt übernommen werden. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und mit dieser Änderung wurde der gesamte Zuordnungskatalog einstimmig verabschiedet.

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