Städtische Nachricht

Ruhezeiten von Reihengräbern sind abgelaufen


Deshalb werden die für die Pflege und Unterhaltung der betroffenen Gräber Verantwortlichen gebeten, die Ruhestätten bis spätestens zum 30. November diesen Jahres abzuräumen. Dabei sind sowohl die Bepflanzung und sonstige Grabausstattung, als auch das Grabmals selbst inklusive seines Fundaments zu entfernen und einzuebnen.
 
Gräber, die innerhalb dieser Frist nicht entfernt werden, werden von der Friedhofsverwaltung auf Kosten des für das betreffende Grab Verantwortlichen abgebaut. Sie werden längstens bis zum 31. Dezember aufbewahrt.

Standsicherheitsprüfung von Grabmalen

Darüber hinaus wird die Friedhofsverwaltung im Laufe des Monats Juni auf allen Friedhöfen der Stadt Rheinfelden (Baden) die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen auf ihre Standsicherheit hin überprüfen. Nicht standsichere Grabmale werden  dabei gekennzeichnet und gegebenenfalls gesichert. Die zuständigen Grabstättenverantwortlichen erhalten anschließend eine Benachrichtigung und werden dazu aufgefordert, die gefundenen Mängel zu beseitigen.