Städtische Nachricht

Kurz aus dem Bau- und Umweltausschuss


Bebauungsplan Metzgerareal

Das Gebäude in der Nollinger Straße 7, in dem bislang der Tafelladen untergebracht ist, der aber bald in die Friedrichstraße 6 umziehen wird, soll abgerissen werden. Stattdessen soll dort ein 5-geschossiger Neubau als Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Der gültige Bebauungsplan erlaubt allerdings nur vier Geschosse. Da nach Ansicht der Stadtverwaltung und des Bau- und Umweltausschusses, der geplante Neubau eine Aufwertung der Innenstadt darstelle und einen angemessenen städtebaulichen Akzent setze, stehe einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes nichts im Wege.

Industriegebiet Herten-West

Da das Industriegebiet Herten-West in der Zone III a des Wasserschutzgebietes „Rheinfelden Tiefbrunnen 1, 3 und 4“ liegt, ist dort die Versickerung von Abwasser entsprechend der Schutzgebietsverordnung nicht zulässig. Dies wurde im bisherigen Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt. Mit einer entsprechenden ersten Änderung des Bebauungsplanes wurde dieses Versäumnis nun behoben. Künftig darf im Industriegebiet Herten-West Niederschlagswasser nicht mehr versickern, sondern muss der öffentlichen Mischwasserkanalisation zugeleitet werden.
Analog zu dieser Regelung mussten auch die örtlichen Bauvorschriften neu gefasst werden. Dies betrifft unter anderem die Oberflächenbeläge, die fortan nur noch wasserundurchlässig auszuführen sind. Des Weiteren wird mit der ersten Änderung des Bebauungsplans festgesetzt, dass grundsätzlich die Ableitung von Niederschlagswasser nur noch über den öffentlichen Mischwasserkanal zu erfolgen hat.


Bebauungsplan Weihermatten

Für die Verwirklichung de Bebauungsplanes „Weihermatten“ auf Grundlage des Masterplanes "Sägewerksgelände Minseln" beschloss der Bau- und Umweltausschuss entsprechende bodenordnende Maßnahmen im Zuge eines Umlegungsverfahrens.