Städtische Nachricht

Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen


innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Stundenkilometern auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertages-Einrichtungen, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen. Der Antrag der CDU, Tempo 30 vor „sensiblen Einrichtungen“ in Rheinfelden einzurichten, sofern dort noch keine 30-er Bereiche seien, stieß bei der Verwaltung auf offene Ohren. „Endlich dürfen wir“, brachte es Oberbürgermeister Eberhardt auf den Punkt und versprach eine schnellst mögliche Prüfung und Umsetzung.