Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Bau- und Umweltausschuss
Sanierung Rudolf-Vogel-Anlage und Bebauungsplanänderung Hinterm Holz II A


Tagesordnungspunkt 1 „Vergabe von Bauleistungen für den Campus Rheinfelden“ wurde abgesetzt.

Unter Tagesordnungspunkt 2 erläuterte Stadtplanerin Ursula Philipps die geplanten Maßnahmen zur provisorischen Sanierung der Wegebeläge und der Grünflächen in der Rudolf-Vogel-Anlage. Die Wege und Grünanlagen der Anlage sind derzeit in einem desolaten Zustand und sollen nach Eröffnung des Sanierungsgebiets Stadtmitte-West wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht werden. „Wir werden die Rudolf-Vogel-Anlage aus ihrem Dornröschen-Schlaf erwecken“, so Ursula Philipps. Der Grünbestand soll etwas gelichtet werden, wobei aber die Baumreihen erhalten bleiben sollen, lediglich eine Rotbuche, die einen schlechten Wuchs aufweist und die Symmetrie der Anlage stört, soll gefällt werden. Die Präsentation von Ursula Philipps können Sie hier einsehen. Der Ausschuss stimmte einstimmig den dargelegten Maßnahmen zur provisorischen Sanierung der Rudolf-Vogel-Anlage zu.

Tagesordnungspunkt 3 behandelte die erste Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Holz II A“ im Ortsteil Herten. Ursula Philipps erläuterte den Tagesordnungspunkt. Die Neuteich Immobilien GmbH aus Kandern plant auf ihren Grundstücken die Errichtung von 73 Wohnungen in Mehrfamilien- und Einfamilien-Reihenhäusern, anstelle der vorgesehen Errichtung von Werkswohnungen in fünf Wohnblöcken. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Es ist beabsichtigt mit der Neuteich Immobilien GmbH einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, wonach diese die Kosten für die erforderliche Änderung des Bebauungsplans trägt. Die Präsentation von Ursula Philipps können Sie hier einsehen. Der Ortschaftsrat Herten hatte im Vorfeld der Änderung und der vorgelegten Planung zugestimmt. Der Ausschuss fasste einstimmig folgende Beschlüsse: Es wird die erste Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren beschlossen. Es wird gemäß Gesetzeslage von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abgesehen. Und die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen