Bekanntmachung

Bebauungsplan "Römern"

Aufstellung des Bebauungsplans „Römern“ mit Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren - Gemarkung Herten

Bebauungsplan „Römern“

Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat am 29.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Römern“ beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet liegt auf der Gemarkung Herten, nördlich der Bahnlinie und westlich des Mattenbachs. Es grenzt im Norden und Westen an landwirtschaftliche Flächen und Kleingärten bzw. an die Sportanlage des SV Herten an und wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Vorgesehen ist in diesem Gebiet eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen, nichtstörendes Gewerbe sowie soziale Einrichtungen. Für die Entwicklung ist ein städtebaulicher Wettbewerb vorgesehen.

Flächennutzungsplan-Teiländerung „Römern“

Zusätzlich zum Beschluss des Gemeinderates hat der Gemeinsame Ausschuss zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.

Derzeit ist die Plangebietsfläche im Flächennutzungsplan der Stadt Rheinfelden als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Beabsichtigt wird die Änderung zu einer Wohn- und Mischbaufläche.

Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:

Geltungsbereich Roemern

Der Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung des Bebauungsplans „Römern“ sowie der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Ort und Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden nach erfolgter Beschlussfassung gesondert bekannt gemacht.

Rheinfelden (Baden), den 01.09.2023               

Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden)

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