Bekanntmachung

Bebauungsplan „Neumatt-Süd“ - 3. Änderung

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3. Änderung des Bebauungsplanes „Neumatt-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat am 04.07.2024 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Neumatt-Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

In gleicher Sitzung wurde von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Am 26.09.2024 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Bebauungsplanänderung sowie die Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 a i. V. m. § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Da die 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatt-Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt wird, wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Lage- und Geltungsbereich
Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:

Abgrenzungsplan

Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Zentrale Feuerwache ist das Feuerwehrgebäude in Nollingen nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat beschlossen, das Feuerwehrgebäude zu veräußern.
Die betreffenden Grundstücke sind im Bebauungsplan „Neumatt-Süd“ als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Die Grundstücke sind umgeben von Wohnbebauung, welche als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Bebauungsplan festgesetzt sind. Für den Änderungsbereich wird ebenfalls eine Wohnbebauung angestrebt. Da eine Wohnbebauung in der Fläche für Gemeindebedarf nicht zulässig ist, ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern, um ein einheitliches städtebauliches Konzept zu erhalten.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatt Süd“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung sowie örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit vom

Montag, 14.10.2024 bis einschließlich Freitag, 15.11.2024

hier auf der Homepage veröffentlicht. Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79619 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten:  Mo – Mi 9:00 Uhr – 12:00 Uhr | Do 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr | Fr 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben.

Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.

Abgabe von Stellungnahmen
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per Mail an k.roesch(at)rheinfelden-baden.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. postalisch (Stadt Rheinfelden, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ auf der Homepage der Stadt Rheinfelden (Baden).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.

Rheinfelden (Baden), den 10.10.2024                                                        Stadtverwaltung

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