Bekanntmachung

Bebauungsplan „Grendelmatt 3.1"

Aufstellung des Bebauungsplans „Grendelmatt 3.1“

Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat am 28.09.2023 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans „Grendelmatt 3.1“ beschlossen.

Bebauungsplan „Grendelmatt 3.1“:

Aktuell ist das Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan „Grendelmatt III“ noch immer beim VGH Mannheim anhängig. Aufgrund der Unsicherheiten zum Ausgang des Normenkontrollverfahrens reicht eine Änderung bzw. der gefasste Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Grendelmatt III“ nicht aus. Vielmehr ist eine Neuaufstellung notwendig, um dadurch ein eigenständiges, unabhängiges Verfahren durchführen zu können. Die Neuaufstellung erhält die Bezeichnung „Grendelmatt 3.1“.

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Kernstadt auf den Gemarkungen Rheinfelden und Karsau. Die natürliche Begrenzung nach Westen bildet der Dürrenbach (der darüber hinaus auch die Grenze zum B-Plan-Gebiet „Siedlung“ ist), nach Norden hin grenzt das Planungsgebiet an den B-Plan-Gebiet „Grendelmatt II“, nach Süden begrenzen die Karl-Fürstenberg-Straße, die Obere Kanalstraße und die Scheffelstraße das Plangebiet. Im Nordosten bildet der Grendelmattweg die Grenze und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie dargestellt:

Geltungsbereich Grendelmatt 3.1

Der Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung des Bebauungsplans „Grendelmatt 3.1“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Ort und Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden nach erfolgter Beschlussfassung gesondert bekannt gemacht.

Rheinfelden (Baden), den 13.10.2023                                                         Stadtverwaltung

Rheinfelden verbindet