Bekanntmachung

Bebauungsplan „Grendelmatt 2.1“

Aufstellung des Bebauungsplans „Grendelmatt 2.1“ mit örtlichen Bauvorschriften
 
Erneute Wiederholung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 
Am 27.02.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grendelmatt 2.1“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen und einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Grendelmatt 2.1“ wurde am 06.03.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
 
Das Bebauungsplangebiet liegt im östlichen Kernstadtbereich und wird begrenzt durch

  • die Römerstraße im Norden,
  • den Dürrenbach im Westen,
  • das Gewerbegebiet „Schildgasse“ im Osten
  • die landwirtschaftliche Fläche im Süden

 
und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:

Abgrenzungsplan Grendelmatt 2.1

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die frühzeitige Beteiligung durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB war bereits in der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020 vorgesehen. Auf Grund der coronabedingten Schließung des Rathauses wurde die frühzeitige Beteiligung im Zeitraum vom 02.06.2020 bis einschließlich 29.06.2020 wiederholt.

Da sich städtebaulich und rechtlich nun neue Planungsgrundlagen ergeben haben, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.07.2022 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erneut zu wiederholen.

Im Rahmen der erneuten Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, den örtlichen Bauvorschriften, dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung, in der Zeit

vom 15.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022,

im Rathaus der Stadt Rheinfelden, Stadtbauamt, im Flur des 5. OG, neben dem Zimmer 504, Kirchplatz 2 in 79618 Rheinfelden (Baden), während der üblichen Öffnungszeiten, öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Relevanzprüfung vom Büro faktorgrün in Freiburg vom 27.06.2022,
  • Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom Büro faktorgrün in Freiburg vom 27.06.2022.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden) sowie per E-Mail an k.laile(at)rheinfelden-baden.de abgegeben werden.

Rheinfelden (Baden), den 05.08.2022                 
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