Aufstellung des Bebauungsplans „Friedrichstraße“
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Friedrichstraße“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist, die Friedrichstraße als Teil des zentralen Versorgungsbereichs mittels einer entsprechenden Steuerung der zulässigen Art baulicher Nutzung zu fördern.
Das Plangebiet liegt in der Rheinfelder Innenstadt. Die Abgrenzung des Bebauungsplans „Friedrichstraße“ erstreckt sich vom Friedrichplatz beginnend bis zur Sankt Josefskirche und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:

Der Lageplan über die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ mit Begründung kann in der Zeit
bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der nachstehenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informieren. Gleichzeitig besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen.
Hinweis:
Aufgrund der Corona Pandemie ist das Rathaus während der Auslegungszeit vom 25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021 möglicherweise weiterhin für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten ist trotzdem möglich. Hierfür ist dann eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07623/95-346 oder per E.Mail an m.schweizer(at)rheinfelden-baden.de erforderlich.
Zuzüglich zur Offenlage bei der Stadtverwaltung Rheinfelden werden die Planunterlagen hier auf der städtischen Homepage zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.
Rheinfelden (Baden), den 15.01.2021
Stadtverwaltung
Rheinfelden verbindet
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Friedrichstraße“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist, die Friedrichstraße als Teil des zentralen Versorgungsbereichs mittels einer entsprechenden Steuerung der zulässigen Art baulicher Nutzung zu fördern.
Das Plangebiet liegt in der Rheinfelder Innenstadt. Die Abgrenzung des Bebauungsplans „Friedrichstraße“ erstreckt sich vom Friedrichplatz beginnend bis zur Sankt Josefskirche und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:
Der Lageplan über die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Friedrichstraße“ mit Begründung kann in der Zeit
vom 25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021
bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der nachstehenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
- Montag bis Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informieren. Gleichzeitig besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen.
Hinweis:
Aufgrund der Corona Pandemie ist das Rathaus während der Auslegungszeit vom 25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021 möglicherweise weiterhin für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten ist trotzdem möglich. Hierfür ist dann eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07623/95-346 oder per E.Mail an m.schweizer(at)rheinfelden-baden.de erforderlich.
Zuzüglich zur Offenlage bei der Stadtverwaltung Rheinfelden werden die Planunterlagen hier auf der städtischen Homepage zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.
Rheinfelden (Baden), den 15.01.2021
Stadtverwaltung
Rheinfelden verbindet