Bekanntmachung

Bebauungsplan „Ferienanlage Rührberg“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ferienanlage Rührberg“, Gemarktung Herten

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Am 28.09.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Ferienanlage Rührberg“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Das Plangebiet befindet sich auf dem Rührberg mit den Flurstücken Nr. 3205 und 3207/4 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 3207/ 2+3.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:              

  • durch das Flurstück Nr. 3204,

Im Osten:                

  • durch die Flurstück Nr. 3169/1, 3171 und 3172/1 sowie
  • durch Teilflächen der Flurstücke Nr. 3207/2 und 3207/3 und
  • einer Teilfläche der Wegefläche Flurstück Nr. 3206,

Im Süden:               

  • durch die Flurstücke Nr. 3177 und 3178/1,

Im Westen:              

  • durch das Wegeflurstück Nr. 3208 und einer
  • Teilfläche der Wegefläche Flurstück Nr. 3206.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Plan

Öffentliche Auslegung:

Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023

zur Einsicht bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Zimmer 504, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen. Falls der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen öffentlich aus:

  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 20.03.2023
  • Prüfschema zur klimagerechten Bauleitplanung vom 22.08.2023

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich und mündlich zur Niederschrift im Rathaus Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden) oder elektronisch per E-Mail an k.laile(at)rheinfelden-baden.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Rheinfelden (Baden), den 13.10.2023                                                          Stadtverwaltung

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