Bekanntmachung

Bebauungsplan „Auf der Schanz II"

Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat am 12.11.2015 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Schanz II“ beschlossen. Nach der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Jahr 2015 wurde das Verfahren vorerst ausgesetzt und soll nun durch den Beschluss des Gemeinderats vom 27.04.2023 fortgeführt werden.

Aufgrund der schwierigen topographischen Verhältnisse für die Erschließung wurde jedoch eine Umplanung des städtebaulichen Entwurfs notwendig. Nun wurden zwei neue Gestaltungsvarianten erarbeitet, bei denen sich die städtebauliche Struktur aus den umliegenden bestehenden Wohngebieten sowie den Straßenführungen heraus entwickelt. Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt mit beiden Varianten.

Das Plangebiet „Auf der Schanz II“ liegt am südöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Karsau im Gewann „Auf der Schanz“ und ist umgeben von Bebauung unterschiedlicher Jahrzehnte. Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt.

Geltungsbereich "Auf der Schanz II"

Der überarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan „Auf der Schanz II“ mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen kann in der Zeit

vom 23.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023,

bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich und mündlich zur Niederschrift im Rathaus Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden) oder elektronisch per E-Mail an k.laile(at)rheinfelden-baden.de abgegeben werden.

Rheinfelden (Baden), den 13.10.2023                                                         Stadtverwaltung

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