Barrierefreie Webseite

Erklärung zur Barrierefreiheit

HINWEIS: Diese Seite behandelt die Barrierefreiheit auf der städtischen Webseite. Wenn Sie Informationen zur Barrierefreiheit in der Stadt Rheinfelden (Baden) suchen, klicken Sie bitte > HIER.

Die Stadt Rheinfelden (Baden) ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.rheinfelden.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Videos mit Untertitel und Audiodeskription / Volltext-Alternative

Auf den Seiten

sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Rheinfelden (Baden) erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.

(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.

(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Fehlervermeidung in Formularen
Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.

(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Ratsinformationssystem
Auf rheinfelden.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.09.2019 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung (www.bitv-test.de) erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.04.2024 überprüft.

Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

4. Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf www.rheinfelden.de auf Inhalte gestoßen,

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Bitte nehmen Sie über unser Feedback-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung (at) barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.