Direkt zum Thema:
- Corona-Verordnung Schulen (Stand: 25.04.2022)
- Vorbereitungen für mögliche Notfallbetreuungen an Schulen (Stand: 21.01.2022)
- Corona-Verordnung Kitas (Stand: 14.04.2022)
- Häufige Fragen
Corona-Verordnung Schulen
25.04.2022
Änderungen zum 25. April 2022
Die CoronaVO Schule vom 21. April 2022 enthält folgende Änderungen:
- Die Testpflicht wird nach den Osterferien zum Schutz besonders vulnerabler Kinder und Jugendlicher fortgeführt an
- Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung
- Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten sowie
- SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung.
- Das Personal wird ebenso wie die Schülerinnen und Schüler künftig zweimal pro Woche getestet.
- Ein freiwilliges Testangebot ist nicht mehr vorgesehen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Corona-Verordnung Schule in der Rubrik "Zum Herunterladen".
Vorbereitungen für mögliche Notfallbetreuungen an Schulen
Da die Infektionslage sehr dynamisch und die weitere Entwicklung der Zahlen nicht absehbar ist, möchte die Stadt Rheinfelden (Baden) sich auf mögliche Verschärfungen der Maßnahmen, konkret der Notwendigkeit von Notfallbetreuung, vorbereiten.
Weitere Informationen dazu und Antragsformular:
Corona-Verordnung Kitas
14.04.2022
Die Corona-Verordnung Kita vom 1. April ist zum 13. April 2022 ausgelaufen.
Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung vom 1. April 2022 bleibt bis zum 1. September 2022 gültig.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Verordnung in der Rubrik "Zum Herunterladen".
Häufige Fragen
Zu Fragen rund um die Situation für Schulen, Kitas sowie weitere Bildungsbereiche hat das Kultusministerium eine Seite mit häufigen Fragen und Antworten angelegt.