Bekanntmachung

Offenlage Schildgasse

Am 13.04.2022 hat ein Bauherr bei der Stadt Rheinfelden (Baden) einen Antrag auf Umnutzung seiner Gaststätte mit bisher 80 Gästen auf 160 Gästen eingereicht, welcher nach § 55 Abs. 4 Nr. 2 LBO i.V. m. § 23b Absatz 2 BImSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert.

Das Baugesuch hat einen Grundrissplan mit dem neu eingezeichneten Vorbereitungsraum und einen Schnitt.

Das Baugrundstück ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan farblich hervorgehoben.

Lageplan

Der Bauantrag und die wesentlichen Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 31.05.2022 bis einschließlich 29.06.2022

zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der nachstehenden Öffnungszeiten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Ein barrierefreier Zugang ist möglich.

Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Offenlage am 31.05.2022 auch hier auf der Internetseite eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis ein Monat nach Ende der Auslegung, also bis einschließlich Montag, den 01. August 2022 schriftlich oder zur Niederschrift

bei der

Stadtverwaltung Rheinfelden

Baurechtsabteilung

Kirchplatz 2

79618 Rheinfelden (Baden)

Einwendungen gegen den Bauantrag erheben (Einwendungsfrist).

Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme bei der Stadtverwaltung maßgeblich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen gegen das Baugesuch ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.

Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. Sie sind in Schriftform, d.h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu erheben, soweit sie nicht zur Niederschrift erklärt werden.

In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Baugesuch von der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar unter www.rheinfelden.de/datenschutz.

Nach § 73 Abs. 6 LVwVfG werden nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen abgewogen.

Rheinfelden, den 31.05.2022                                          Stadtverwaltung

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