Bekanntmachung

Offenlage "Ersatzneubau Bürgerheim"

Am 20.12.2022 hat die Stadt Rheinfelden (Baden) einen Antrag auf Ersatzneubau vom Bürgerheim Rheinfelden eingereicht, welcher nach § 55 Abs. 4 Nr. 2 LBO i.V. m. § 23b Absatz 2 BImSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert.

Das Baugrundstück ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan hervorgehoben.

Lageplan Bürgerheim

Der Bauantrag und die wesentlichen Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 28.02.2023 bis einschließlich 03.04.2023

zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Ein barrierefreier Zugang ist möglich.

Zusätzlich können die ausgelegten Unterlagen ab Beginn der Auslegungsfrist auch hier auf der Homepage der Stadt Rheinfelden eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können störfallrechtliche Einwendungen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der

Stadtverwaltung Rheinfelden

Baurechtsabteilung

Kirchplatz 2

79618 Rheinfelden (Baden), abgegeben werden.

Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung beziehungsweise Stellungnahme bei der Stadtverwaltung maßgeblich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen gegen das Baugesuch ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.

Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. Sie sind schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift abzugeben.

In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Baugesuch von der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar unter www.rheinfelden.de/datenschutz.

Nach § 73 Abs. 6 LVwVfG werden nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen abgewogen.

Rheinfelden, den 20.02.2023                                                                      Stadtverwaltung

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