Bekanntmachung

Bebauungsplan „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“

Bebauungsplan „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ der Stadt Rheinfelden (Baden) und Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren auf den Gemarkungen Rheinfelden (Nollingen) und Karsau

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss:

Am 25.05.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ beschlossen und am 28.09.2023 einen entsprechenden Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und der Gemeinde Schwörstadt hat am 27.07.2023 die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ im Parallelverfahren beschlossen und am 30.11.2023 einen entsprechenden Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ und zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Stadt Rheinfelden (Baden) plant die Errichtung eines Erdaushubzwischenlagers (EZL) auf Grund der Notwendigkeit, Aushub- und Abbruchmaterial der Baustellen der Stadt Rheinfelden, deren Eigenbetriebe und der Stadtwerke zwischenzulagern. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO erforderlich.

Lage und Geltungsbereich:

Das Planungsgebiet liegt auf den Gemarkungen Rheinfelden und Karsau, westlich der K6333 (Wiesentalstraße). Im Westen und Süden grenzen Waldflächen an. Im Norden begrenzt das Abbaugebiet des Steinbruchs der Firma Schleith den Geltungsbereich.

Das Planungsgebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:

Geltungsbereich

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Bebauungsplanentwurf „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ mit Steckbrief, dem Ergebnis des Scoping-Termins, der Begründung und der Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung werden

vom 12.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024

auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79619 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an a.foglia(at)rheinfelden-baden.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

 

Rheinfelden (Baden), den 11.12.2023                                                         Stadtverwaltung


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