Nachfolgend finden Sie - alphabetisch geordnet - alle Bebauungspläne, die sich aktuell im Verfahren befinden. Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne finden Sie auf der Seite >>>Rechtskräftige Bebauungspläne.
Die Einsichtnahme in die Bebauungspläne im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist nach Terminvereinbarung unter Telefonnummer 07623/95-341 möglich.
Auf der Schanz II:
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Bebauungsplan „Auf der Schanz II“ der Stadt Rheinfelden (Baden)
Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen:
- Bebauungsplan „Erdaushubzwischenlager südlich Steinbruch-Kalkofen“ und Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren auf den Gemarkungen Rheinfelden (Nollingen) und Karsau
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Ferienanlage Rührberg:
- Aufstellung Bebauungsplan „Ferienanlage Rührberg“, Gemarkung Herten
Ergebnis der 1. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Wiederholung der öffentlichen Auslegung
- Aufstellung Bebauungsplan „Ferienanlage Rührberg“, Gemarkung Herten
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Grendelmatt:
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Aufstellung des Bebauungsplans „Grendelmatt 3.1“
Bekanntmachung
- Aufstellung des Bebauungsplans „Grendelmatt 2.1“ mit örtlichen Bauvorschriften
Erneute Wiederholung der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Leberholz II:
- Aufstellung des Bebauungsplans „Leberholz II“, Ortsteil Nordschwaben, im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Römern:
- Aufstellung des Bebauungsplans „Römern“
mit Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren - Gemarkung Herten
Schildgasse Nord:
Siedlung:
- Aufstellung des Bebauungsplans „Siedlung“
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)