4. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ gefasst und einen entsprechenden Bebauungs-planänderungsentwurf als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Durch die 4. Änderung des Bebauungsplans soll der Neubau einer Wohnanlage westlich des Bürgerheims ermöglicht werden.
Der Änderungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet der 4. Änderung befindet sich auf der Gemarkung Rheinfelden und wird im Norden durch die Pestalozzistraße, im Osten durch das Bürgerheim und im Westen durch die Rathenaustraße begrenzt. Die südliche Grenze des Plangebietes verläuft im Herbert-King-Park.
Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch:
Der Lageplan über die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung des Be-bauungsplans „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ mit Begründung kann in der Zeit
bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwe-cke der Planung informieren. Gleichzeitig besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Stel-lungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen.
Zuzüglich zur Offenlage bei der Stadtverwaltung Rheinfelden werden die oben ge-nannten Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ auf der städtischen Homepage
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.
Rheinfelden (Baden), den 11.10.2019 Stadtverwaltung
Rheinfelden verbindet
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ gefasst und einen entsprechenden Bebauungs-planänderungsentwurf als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Durch die 4. Änderung des Bebauungsplans soll der Neubau einer Wohnanlage westlich des Bürgerheims ermöglicht werden.
Der Änderungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet der 4. Änderung befindet sich auf der Gemarkung Rheinfelden und wird im Norden durch die Pestalozzistraße, im Osten durch das Bürgerheim und im Westen durch die Rathenaustraße begrenzt. Die südliche Grenze des Plangebietes verläuft im Herbert-King-Park.
Das Plangebiet ist im nachfolgend abgedruckten Plan durch eine unterbrochene schwarze Linie umgrenzt:
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch:
Der Lageplan über die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung des Be-bauungsplans „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ mit Begründung kann in der Zeit
vom 21.10.2019 bis einschließlich 22.11.2019
bei der Stadtverwaltung Rheinfelden, Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden), Stadtbauamt, im Flur des 5. Obergeschosses, neben dem Büro Zimmer Nr. 504, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwe-cke der Planung informieren. Gleichzeitig besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, Stel-lungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen.
Zuzüglich zur Offenlage bei der Stadtverwaltung Rheinfelden werden die oben ge-nannten Planunterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen der Hardt-, Müßmatt-, Römer- und Unteren Dorfstraße“ auf der städtischen Homepage
www.rheinfelden.de
in der Kategorie „aktuell“ unter „Bebauungspläne“
in der Kategorie „aktuell“ unter „Bebauungspläne“
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.
Rheinfelden (Baden), den 11.10.2019 Stadtverwaltung
Rheinfelden verbindet