Städtische Nachricht

Anleinpflicht für Hunde


Nach Paragraf 11 und 12 der Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde der Stadt Rheinfelden sind Hunde auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen in bebauten Gebieten an der Leine zu führen. Ebenso dürfen sie nicht unbegleitet umherlaufen. Die Tiere sind so zu halten und beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.  
 
Darüber hinaus ist der Hundehalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen,  in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte dies dennoch geschehen, hat er den dort abgelegten Hundekot unverzüglich zu beseitigen.